Arbeitsrecht für Arbeitgeber

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Thomas Koch Arbeitgeber in den Bereichen:

∙ Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
∙ Beratung in einzelnen arbeitsrechtlichen Fragen

∙ Abwehr unberechtigter Forderungen (insbesondere Lohn-/Gehaltsforderungen)
∙ Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)

∙ Vertretung vor dem Arbeitsgericht