Herausnahme aus Nachtschicht

Im Anschluss an das Krankenschwesterurteil des 10. Senates des Bundesarbeitsgerichtes gehen auch die erstinstanzlichen Gerichte davon aus, dass bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Anspruch darauf bestehen kann, dass ein Mitarbeiter aus der Nachtschichttätigkeit herausgenommen wird (LAG Thüringen v. 05.01.2016).

 

Überprüfung der Sozialauswahl bei Kündigungen

Kommt es zu Massenentlassungen kann der Betriebsrat im Rahmen einer Namensliste die Mitarbeiter benennen, denen eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ausgesprochen werden kann. Auch eine solche Namensliste ist überprüfbar, insbesondere auf grobe Fehler etwa durch Nichtberücksichtigung von bestimmten vergleichbaren Mitarbeitern ( LAG Hannover v. 15.12.2015).

 

Umgangseinschränkung bei Borderline-Typus

Der Umgang kann etwa in Gestalt der Begelitung durch eine dritte Person eingeschränkt werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der umgangsberechtigte Elternteil wegen einer seelischen Erkrankung nicht in der Lage ist, die Interessen und das Wohl des Kindes hinreichend zu beachten (OLG Braunschweig v. 28.09.2015, Az: 3 UF 77/15).

 

Schockschaden

Psychische Beeinträchtigungen infolge des Todes eines nahen Angehörigen können dazu führen, dass ein Schockschaden vorliegt und dieser zum Schmerzensgeld verpflichtet. Der Schmerzensgeldanspruch kommt aber nur dann in Betracht, wenn die psychischen Beeinträchtigungen über die gewöhnlichen Beeinträchtigungen bei Erhalt einer negativen Nachricht hinausgehen. Es ist insofern ausreichend, dass die psychisch hervorgerufene Gesundheitsschädigung ohne das Unfallgeschehen nicht eingetreten wäre. Dabei sind erhebliche psychische Beeinträchtigungen abzugrenzen vom Vorliegen typischer Trauer, eine Trauer erfüllt nicht die Voraussetzung einer Gesundheitsverletzung.

 

Unzulässige Kündigung bei Zahlungsverzug

Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht rechtzeitig, kann sich eine parallel hierzu ausgesprochene Kündigung als rechtswidrig darstellen! Die Kündigung verstößt dann nämlich gegen das Massregelungsverbot, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung auf die berechtigte Geltendmachung des Lohnes reagiert (ArbG Braunschweig v. 31.07.2015)

 

Urlaubsabgeltung bei Erkrankung

Erkrankt ein Mitarbeiter nach Zugang der Kündigung, so steht ihm nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Urlaubsabgeltungsanspruch zu! Dieser verfällt frühestens(!) 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahres. Letztlich ist auch diese 15-Monatsfrist höchstrichterlich noch nicht geklärt (ArbG Nordhausen v. 07.06.2015).

 

Kein Fahrtenbuch nach längerem Zeitraum

Die Auferlegung eines Fahrtenbuches durch das Straßenverkehrsamt kommt dann nicht in Betracht, wenn seit der Beendigung des Ordnungswidrikeitenverfahrens ein Zeitraum von mehr als 21 Monaten vergangen ist (VG Freiburg v. 10.06.2015).

 

Umgangsrecht der Großeltern

Auch den Großeltern steht das Recht zu, mit ihren Enkeln einen regelmäßigen Umgang praktizieren zu dürfen. Dabei ist es nicht von Belang, wie das Verhältnis der Großeltern zu den Kindeseltern ausgestaltet ist. Lehnt der betreuende Elternteil den Umgang jedoch vehement ab, dann entscheiden manche Gerichte gegen ein Umgangsrecht, weil sie das Kind vor einem Loyalitätskonflikt schützen wollen. Diese Praxis ist rechtswidrig und verletzt die Großeltern in ihrem verfassungsrechtlich geschütztem Anspruch auf Umgang (AGNienburg v. 10.03.2015).

 

Schmerzensgeld bei Überwachung von Mitarbeitern

Arbeitgeber dürfen nicht ohne Weiteres zur Aufklärung eines Sachverhaltes Mitarbeiter durch einen Detektiv überwachen lassen. Nur bei einem konkreten Verdacht einer Straftat, etwa dem Vortäuschen einer Erkrankung, kann unter Umständen eine Videoaufzeichnung in Betracht kommen! Kommt es zur unzulässigen Überwachung und eines Mitarbeiters stehen diesem Schmerzensgeldansprüche zu (BAG v. 19.02.2015)!

 

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Mitarbeiter, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben haben grundsätzlich auch einen Anspruch auf eine gleiche Bezahlung. Sollten Mitarbeiter unterschiedlich bezahlt werden, stellt dies einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dar (ArbG Erfurt v. 21.01.2015, Az: 4 1993/14)!

 

Trennungsunterhalt bei Erkrankung des Kindes

Erkrankt ein eheliches Kind nach der Trennung der Eheleute und bedarf dieses Kind einer besonderen Betreuung, so steht dem betreuenden Elternteil ein unbefristeter Trennungsunterhaltsanspruch zu! Die Mutter etwa kann als betreuender Elternteil nicht darauf verwiesen werden, dass der Unterhaltsanspruch zeitlich zu befristen wäre - dies gilt auch für den nachehelichen Unterhalt (AG Gifhorn v. 15.12.2014).

 

Urlaubsabgeltung darf nicht gekürzt werden

Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der nicht in anspruch genommene Urlaub zwingend ausbezahlt werden! Insbesondere kann der Arbeitgeber nicht einfach diesen Anspruch mit angeblichen Gegenansprüchen aufrechnen. Wegen kurzer Verfallfristen sollte jeder Arbeitnehmer unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den noch nicht genommenen Urlaub sich vom alten Arbeitgeber auszahlen lassen (Arbeitsgericht Kassel v. 04.12.2014).

 

Fristlose Kündigung eines low performers unzulässig

Die Entlassung eines unterdurchschnittlich arbeitenden Mitarbeiters ist regelmäßig unzulässig: Das Arbeitsgericht Kassel hat festgestellt, daß gerade auch fristlose Kündigungen gegenüber Mitarbeitern, die dem durchschnittlichen Niveau in ihrer Arbeitsleistung nicht entsprechen, nicht zulässig sind. Nur dann, wenn dem Mitarbeiter bezogen auf sein eigenes Leistungsniveau eine Schwäche vorwerfbar ist, gibt es Sanktionsmöglichkeiten der Arbeitgebers (ArbG Kassel v. 20.11.2014)!

 

Durchsuchung einer Arztpraxis rechtswidrig!

Erfolgreiche Anfechtung des rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlusses!

Die Durchsuchung einer Arztpraxis ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig. Durchsuchungsbeschlüsse müssen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten. Dieser ist dann nicht gewahrt, wenn zur Erkundung des Gesundheitszustandes von Verfahrensbeteiligten eine Krankenakte in der Arztpraxis beschlagnahmt wird. Ein Richter des Amtsgerichtes Göttingen, es handelt sich um Richter Lars Malskies, hat dieses nicht hinreichend beachtet, sodass das Landgericht Göttingen diesen fehlerhaften Beschluss aufzuheben hatte! In unserer Kanzlei wurde dieser fehlerhafte Beschluss erfolgreich angefochten (LG Göttingen v. 16.10.2014, AZ: 2 Qs 199/14).

 

Überstunden müssen erstattet werden

Erbringt ein Mitarbeiter Überstunden im betrieblichen Interesse, sind diese zwingend entweder durch entsprechende Freizeitgewährung oder aber durch Lohnzahlungen auszugleichen. Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, die vorsehen, dass Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten bzw. erledigt sind, verstoßen gegen das sogenannte Transparenzgebot und sind unwirksam (ArbG Erfurt v. 30.10.2014, Az: 1 Ca 1058/14).

 

Urlaubsabgeltung darf nicht gekürzt werden

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitsagenturen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Zugriff auf Urlaubsentgelte von Mitarbeitern nehmen. Oft wird dieses über das Unternehmen zu den Mitarbeitern transferiert. Die Anrechung dieser Urlaubsansprüche ist jedoch nicht grundsätzlich rechtmäßig (ArbG Darmstadt v. 06.10.2014, Az: 5 Ca 206/14).

 

Unzulässige Versetzung

Die Versetzung eines Mitarbeiters ist nur möglich, wenn der Arbeitsvertrag diese Möglichkeit vorsieht und die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Nur dann, wenn der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers die Wahrnehmung anderer Arbeiten zulässt, kann die Versetzung sich als rechtens darstellen (LAG Hannover v. 26.09.2014).

 

Fristlose Kündigung regelmäßig unwirksam

Fristlose Kündigungen wegen angeblicher Schlechtleistung eines Mitarbeiters sind nicht wirksam! Ist der Arbeitgeber mit den Leistungen eines Mitarbeiters nicht zufrieden, sog. Low Performers, müssen zunächst Vergleichsgruppen gebildet werden, damit ein Maßstab geschaffen werden kann. Anhand dieses Vergleichsmaßstabes muss der Mitarbeiter dann zunächst angehalten werden, dass seine Arbeitsleistungen sich verbessern. Kündigungen bei Schlechtleistungen sind daher zunächst nicht rechtmäßig (ArbG Kassel v. 15.09.2014, Az: 8 Ca 208/14).

 

Unwirksame Aufhebungsverträge

Sehen Aufhebungsverträge den Verzicht auf sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis vor, liegt regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung des Mitarbeiters vor! Vormuliert der Arbeitgeber einen Vertrag, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, ist dieser nur dann erlaubt, wenn es zu einer angemessenen Gegenleistung des Unternehmers kommt. Generelle Vorgaben, die den Verzicht auf die Erhebung einer Klage beinhalten, sind unwirksam (Landesarbeitsgericht Erfurt v. 03.09.2014).

 

Überstundenabgeltung unzulässig

Die pauschale Abgeltung von Überstunden ist unwirksam! Arbeitsvertragliche Regelungen zu der Behandlung von Überstunden müssen einer Überprüfung zugeführt werden. Der Unternehmer kann sich nicht darauf berufen, dass Überstunden nicht erbracht worden seien und insofern aus dem Arbeitsvertrag sich auch keine Pflicht zur Abgeltung ergebe (ArbG Göttingen v. 29.08.2014, Az: 1 Ca 281/14).

 

Kein Fahrverbot bei Vielfahrern!

Sieg im Führerscheinentzugverfahren!

Die Verhängung eines Fahrverbotes kann für den Kraftfahrer eine unzumutbare Härte darstellen! Dann ist danach zu fragen, ob ein Fahrverbot die berufliche Tätigkeit einschränkt. Verwirklicht der Autofahrer einen Tatbestand, der mit einem Regelfahrverbot zu ahnden ist, muss zwingend beachtet werden, dass damit die berufliche Tätigkeit nicht unzumutbar beeinträchtigt wird (AG Heiligenstadt v. 20.08.2014)!

 

Verkürzung der Sperrfrist

Die im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisentzug angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung kann verkürzt werden: Hat der Kraftfahrer an einem besonderem Aufbauseminar teilgenommen und bestätigt der Psychologe, dass der Kraftfahrer den besonderen Risikozusammenhang zwischen Alkohol und Strassenverkehr erkannt hat, kommt eine Verkürzung der Sperrfrist regelmäßig in Betracht (AG Dresden v. 11.08.2014).

 

Kein Führerscheinentzug bei nur gelegentlichem Cannabisentzug!

Der Entzug des Führerscheines bei NIchtvorlage eines psychologischen Gutachtens im Zusammenhang mit einem Cannabisentzug kommt nicht in Betracht, wenn ein nur gelegentlicher Konsum von Betäubungsmitteln vorliegt.

Führerscheinstellen versuchen in Zusammenarbeit mit angeblich neutralen Psychologen immer wieder den Kraftfahrern das Geld aus der Tasche zu ziehen, wenn ein Konsum von Cannabis nachgewiesen wird. Diese Machenschaften der Behörden in Kooperation mit nicht neutralen Begutachtungsstellen ist rechtswidrig (VG Weimar v. 01.07.2014, Az: 1 E 610/14).

 

Befristete Arbeitsverträge nur ausnahmsweise kündbar!

Sieht ein Arbeitsvertrag vor, dass eine Befristung vorliegt, kann nur ausnahmsweise eine Kündigung vor Ablauf der Befristung ausgesprochen werden. Der befristete Arbeitsvertrag ermöglicht nur dann eine vorzeitige Kündigung, wenn dem Arbeitsvertrag eindeutig eine Bestimmung zu entnehmen ist, dass eine Kündigungsmöglichkeit besteht. Dabei muss diese Möglichkeit an einer deutlich ersichtlichen Stelle erscheinen und darf nicht überraschend sein (ArbG Osnabrück v. 25.07.2014, Az: 2 Ca 151/14)!

 

Keine Strafbarkeit bei länger zurückliegendem THC-Konsum

Führt ein Fahrer unter der Wirkung von Cannabis ein Fahrzeug, liegt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Fahrverbot geahndet wird. An der Erkennbarkeit, damit an der Schuld, fehlt es aber, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsumes und der Fahrt eine längere Zeit vergangen ist. Eine längere Zeit ist bereits ab zwei Tagen anzunehmen (OLG Bremen v. 18.06.2014).

 

Kein Urlaubsverfall bei Nichtinanspruchnahme!

War es früher Aufgabe des Mitarbeiters für einen zeitnahen Urlaubsantrag Sorge zu tragen, so trifft jetzt den Chef die Pflicht zur rechtzeitigen Urlaubsgewährung: Da der Urlaub dem Gesundheitsschutz dient, ist nunmehr anerkannt, dass der Arbeitgeber seine Pflichten ohne Aufforderung erfüllen muss - damit entfällt die Gefahr des Urlausverfalles (LAG Berlin v. 12.06.2014).

 

Keine Ausgleichsansprüche bei Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft!

Auch bei Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen grundsätzlich keine wechselseitigen Ansprüche auf Ausgleich! Zahlungen, die von einer Seite zugunsten des anderen getätigt wurden, können daher nach Beendigung der Lebensgemeinschaft nicht zurückverlangt werden. Das OLG Braunschweig hat hierzu am 17.06.2014 die Auffassung vertreten, daß eine vergleichbare Situation zu einer Ehe gerade nicht vorliegt und daher Aufwendungen, die im Rahmen einer Partnerschaft getätigt wurden, nicht erstattet werden ( Oberlandesgericht Braunschweig v. 17.06.2014)!

 

Pflicht zur Nebentätigkeit

Eine Besonderheit im Rahmen des Unterhaltes ergibt sich bei den Bedürfnissen minderjähriger Kinder: Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat nicht nur sein Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit für den Mindestunterhalt einzusetzen. Er ist zudem verpflichtet, eine Nebentätigkeit von bis zu 8 Stunden wöchentlich auszuüben (AG Oschersleben v. 09.05.2014).

 

Urlaubsanspruch auch  bei Sonderurlaub!

Gewährt der Arbeitgeber dem MItarbeiter unbezahlten Sonderurlaub, entstehen für diesen Zeitraum des ruhenden Arbeitsverhältnisses Urlaubsansprüche des Mitarbeiters! Insofern gleicht der Sonderurlaub den Tatbestand der Erkrankung eines Mitarbeiters! Wird dem Mitarbeiter etwa Pflegezeit gewährt, verdient er sich gleichermassen einen Urlaubsanspruch (BAG v. 06.05.2014).

 

Kein Führerscheinentzug bei Teilnahme an Nachschulung!

Der Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Alkoholfahrt kann vermieden werden: Nimmt der Kraftfahrer an einem anerkanntem Nachschulungskurs teil und ist etwa nur eine kurze Fahrtstrecke zurückgelegt worden, liegt ein Ausnahmefall vor. Gleiches gilt, wenn seit der Fahrt ein erheblicher Zeitraum vergangen ist und bereits ein vorläufiger Entzug des Führerscheines vorlag. Dann kommt ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr in Betracht, weil nicht mehr von einem Regelfall auszugehen ist (LG Kaiserslautern v. 07.04.2014).

 

Kündigung eines low performers

Erfüllt ein Mitarbeiter nicht die Erwartungen, die an ihn gemäß der Stellenbeschreibung oder aber bestimmten Regelungen des Arbeitsvertrages gestellt werden, kommt eine Kündigung dieses low performers nur dann in Betracht, wenn eine Vergleichsgruppe von Mitarbeitern gebildet werden kann, deren Arbeitsleistungen deutlich über denen des low performers liegen (ArbG Göttingen, Az: 4 Ca 179/14).

 

Berechnung des Urlaubsentgeltes

Die Berechnung des Urlaubsentgeltes bereitet immer wieder Probleme. Fraglich war insbesondere, ob das Urlaubsentgelt sich allein nach dem Grundgehalt des Mitarbeiters oder aber nach den Gesamtbezügen unter Einschluss von Zulagen zu richten hat. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass auch ausgezahlte Provisionen bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes zu berücksichtigen sind. Auch wenn während des Urlaubszeitraumes keine Provisionen verdient werden, so prägen doch die Provisionen das Gehaltsgefüge des Dienstverhältnisses. Provisionen sind mithin bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes mit zu berücksichtigen (EuGH v. 22.05.2014).

 

EU Fahrerlaubnis ist zwingend anzuerkennen

Nochmals wurde klargestellt, dass die außerhalb einer Sperrfrist erteilte Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedstaates in Deutschland von den Führerscheinstellen anzuerkennen ist. Dies gilt auch, wenn zuvor die Fahrerlaunis entzogen wurde (OVG Münster v. 05.03.2014).

 

Überstunden

Die pauschale Abgeltung von Überstunden ohne Angabe eines Umfanges ist unwirksam. Eine solche Regelung verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot, denn es ist nicht eindeutig, von welchem Arbeitszeitumfang auszugehen ist (LAG Hamm v. 08.05.2013).

 

Kündigung während Schwangerschaft

Die Kündigung einer Schwangeren ist nicht nur rechtswidrig, sondern begründet parallel hierzu Schadensersatzansprüche der werdenden Mutter wegen Verstosses gegen das Diskriminierungsverbot (BAG v. 12.12.2013).

 

Unwirksame Ausgleichsquittungen

Vom Arbeitgeber formulierte Ausgleichsquittungen, dei den Verzicht aller Ansprüche zum Inhalt haben, sind unwirksam! Es ist von einer unangemessenen Benachteiligung auszugehen (LAG Schleswig v. 24.09.2013).

 

Nachehelicher Unterhalt ohne Befristung bei langer Ehedauer

Im Zuge der Unterhaltsreform 2008 wurde der nacheheliche Unterhalt im wesentlichen nur noch in befristeter Form aufrechterhalten. Zur Stärkung des Grundsatzes der nachehelichen Solidarität plant der Bundestag nun, das Kriterium der "langen Ehedauer" aufzuwerten. Bei langer Ehedauer soll die Befristung von Unterhaltsansprüchen die Ausnahme sein. Diese lange Ehedauer wird regelmäßig bei mehr als 15 Jahren anzunehmen sein. Die Änderung des Unterhaltsrechts bedeutet, daß die nachehelichen Unterhaltsansprüche leichter durchgesetzt werden können.

 

Rechte der Kinder gestärkt!

Kindesunterhalt konnte daran scheitern, dass der Vater wegen zu hoher eigener Kosten keinen Unterhalt zahlen musste. Hier hat sich jetzt die Situation geändert: Der Vater kann nach einer aktuellen Entscheidung aus Karlsruhe seine Kosten für Versicherungen nicht mehr geltend machen. Damit erhöht sich im Ergebnis der Unterhalt für die Kinder (BGH v. 30.01.2013).

 

Absehen vom Fahrverbot!

Die Anordnung eines Fahrverbotes entfällt nach einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Intensivberatung. Dabei muss eine Einzelberatung vorliegen und diese erfolgreich absolviert worden sein (AG Niebüll v. 24.07.2013).

 

Fahrlässige Trunkenheitsfahrt bei länger zurückliegendem THCKonsum

Bei einem THC-Gehalt von nicht mehr als 1,4 ng kann nicht ohne weiteres auf die Fahrlässigkeit des Kraftfahrers geschlussfolgert werden (OLG Bremen v. 02.09.2013).

 

Kein Führerscheinentzug bei geringem THC-Genuss

Wird bei einem Kraftfahrer eine geringe Taerahydrocannabinolmenge von etwa 1,2 ng/ml festgestellt, kann der Führerschein nicht entzogen werden. Nur bei besonderen Auffälligkeiten im Straßenverkehr ist der Entzug möglich (LG Mühlhausen v. 18.11.2013)!

 

Entziehung des Sorgerechtes

Eine Entziehung des Sorgerechtes einer Mutter kommt nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsstörungen in Betracht. Diese Erkrankung eines Elternteiles muss das Kindeswohl nachhaltig gefährden. Nur bei einer drohenden Verwahrlosung ist also eine Entziehung des  Sorge berechtig (AG Paderborn v. 05.03.2014, Az: 81 F 318/11).

 

Urlaubsansprüche

Urlaubsansprüche werden bereits dann in vollem Umfang mit regelmäßig 24 Tagen erworben, wenn das Arbeitsverhältnis einen Bestand von nur 6 Monaten hat. Beginnt das Arbeitsverhältnis etwa am 01.02.2014 und endet zum 31.10.2013, besteht ein ungekürzter Urlaubsanspruch (ArbG Braunschweig v. 14.01.2014, Az: 7 Ca 275/13).

 

Erfurt stärkt Rechte des Arbeitgebers bei Überstunden

Machen Mitarbeiter Überstunden gegen den Arbeitgeber geltend, so stellt sich häufig die Frage, ob die Überstunden von Seiten der Geschäftsführung überhaupt angeordnet waren. Fehlt es an einer ausdrücklichen Anordnung von Überstunden, kann der Mitarbeiter nicht einfach den Umfang seiner Arbeitszeit quasi selbst bestimmen und nach eigener Einschätzung Mehrarbeit leisten. Die bloße Anwesenheit des Mitarbeiters im Betrieb hat nicht die Vermutung zur Folge, dass die Überstunden zur Erbringung der Leistung erforderlich waren. Der Arbeitgeber steht also grundsätzlich in der Pflicht, Überstunden zu bezahlen, wenn diese auch ausdrücklich angeordnet waren (BAG v. 10.04.2013, Az.: 5 AZR 122/12).

 

Krankheit als Behinderung

Luxemburger Richter haben dem deutschen Bundesrbeitsgericht erneut einen Watschn verpasst: Erkrankte Mitarbeiter kommen jetzt in den Schutz des Antidiskrimierungsrechtes! Eine Krankheit, die eine physische oder geistige Einschränkung mit sich bringt, kann einer Behinderung gleichzustellen sein. Die Verkürzung der Arbeitszeit etwa  kann als eine Maßnahme angesehen werden, die ein Arbeitgeber ergreifen muss, damit Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden (EuGH v 11.04.2013, C 335/11).