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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht legt Rechtsanwalt Thomas Koch besonderen Wert auf die Beachtung der neusten Rechtsprechung, da das Arbeitsrecht einem ständigen Wandel durch die aktuelle Rechtsprechung der einzelnen Arbeitsgerichte unterliegt.

Gleichzeitig ist das Arbeitsrecht das wohl wichtigste Rechtsgebiet des Alltages, denn mehr als 40 Millionen Bürger stehen in einem Beschäftigungsverhältnis. Arbeitsrecht tangiert das Existentielle, denn regelmäßig ist es die Erwerbstätigkeit, die eine Gewähr für unsere Lebensgrundlagen schafft!

Bei uns profitieren Sie einerseits von unserem aktuellen Informationsstand sowie unserer mehr als 25-jährigen Erfahrung in Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Folgende Leistungen bieten wir für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber an unseren Standorten in Braunschweig, Göttingen und Dingelstädt an:

Arbeitnehmer
  • Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen

  • Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, u.a.

    • Kündigungsschutz

    • Änderungskündigung

    • Aufhebungsvertrag

    • Mobbing

    • Befristung des Arbeitsverhältnisses

    • Urlaubsansprüche

    • Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit

    • Schwerbehindertenrecht

  • Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber

    • Prüfung der Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen

    • Beratung zu Aufhebungsverträgen

    • Prüfung von Abfindungsansprüchen

    • Führen von Abfindungsverhandlungen

  • Prüfung und begleitende Gestaltung von Verträgen, u.a.

    • Arbeitsverträge

    • Aufhebungsverträge

    • Betriebliche Altersversorgung

    • Abwicklungsverträge

    • Abfindungsverträge

  • Prüfung, Bewertung und Verbesserung von Arbeitszeugnissen

  • Lohn und Gehalt

    • Prüfung von Lohn- und Gehaltsansprüchen

  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten

Arbeitgeber
  • Prüfung der Voraussetzungen und Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

    • Abmahnung von Arbeitnehmern

    • Kündigung von Arbeitnehmern

    • Aufhebungsvertrag

  • Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen

  • Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, u.a.

    • Kündigungsschutz

    • Änderungskündigung

    • Abwehr von Lohn- und Gehaltsforderungen

    • Abwehr von Mobbingvorwürfen

    • Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen

  • Prüfung und begleitende Gestaltung von Verträgen, u.a.

    • Arbeitsverträge

    • Aufhebungsverträge

    • Abwicklungsverträge

    • Abfindungsverträge

  • Beratung bei Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen

Interessante Urteile im Arbeitsrecht

Homeoffice streichen?

Nicht ohne konkreten Präsenzzweck. Zwar begründet eine langjährige Homeoffice-Praxis oder eine interne Richtlinie regelmäßig keinen eigenständigen Anspruch auf mobiles Arbeiten. Der Arbeitgeber darf den Arbeitsort im Rahmen seines Weisungsrechts bestimmen – muss bei einer erheblichen Einschränkung von Homeoffice aber die Interessen angemessen abwägen. Pauschale Hinweise auf bessere Kontrolle, Kommunikationsprobleme oder vermeintliche Führungsschwächen reichen nicht, wenn nicht nachvollziehbar dargelegt wird, weshalb gerade die Präsenz des Mitarbeiters diese Probleme lösen soll. Eine bloß als Sanktion wirkende Rückholung ins Büro ist ermessensfehlerhaft und damit unwirksam (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2026 – 3 Ca 6587/25).