Als Fachanwalt für Arbeitsrecht legt Rechtsanwalt Thomas Koch besonderen Wert auf die Beachtung der neusten Rechtsprechung, da das Arbeitsrecht einem ständigen Wandel durch die aktuelle Rechtsprechung der einzelnen Arbeitsgerichte unterliegt.
Gleichzeitig ist das Arbeitsrecht das wohl wichtigste Rechtsgebiet des Alltages, denn mehr als 40 Millionen Bürger stehen in einem Beschäftigungsverhältnis. Arbeitsrecht tangiert das Existentielle, denn regelmäßig ist es die Erwerbstätigkeit, die eine Gewähr für unsere Lebensgrundlagen schafft!
Bei uns profitieren Sie einerseits von unserem aktuellen Informationsstand sowie unserer mehr als 25-jährigen Erfahrung in Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Folgende Leistungen bieten wir für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber an unseren Standorten in Braunschweig, Göttingen und Dingelstädt an:
Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen
Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, u.a.
Kündigungsschutz
Änderungskündigung
Aufhebungsvertrag
Mobbing
Befristung des Arbeitsverhältnisses
Urlaubsansprüche
Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit
Schwerbehindertenrecht
Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber
Prüfung der Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen
Beratung zu Aufhebungsverträgen
Prüfung von Abfindungsansprüchen
Führen von Abfindungsverhandlungen
Prüfung und begleitende Gestaltung von Verträgen, u.a.
Arbeitsverträge
Aufhebungsverträge
Betriebliche Altersversorgung
Abwicklungsverträge
Abfindungsverträge
Prüfung, Bewertung und Verbesserung von Arbeitszeugnissen
Lohn und Gehalt
Prüfung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
Beratung und Vertretung von Betriebsräten
Prüfung der Voraussetzungen und Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Abmahnung von Arbeitnehmern
Kündigung von Arbeitnehmern
Aufhebungsvertrag
Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen
Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, u.a.
Kündigungsschutz
Änderungskündigung
Abwehr von Lohn- und Gehaltsforderungen
Abwehr von Mobbingvorwürfen
Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen
Prüfung und begleitende Gestaltung von Verträgen, u.a.
Arbeitsverträge
Aufhebungsverträge
Abwicklungsverträge
Abfindungsverträge
Beratung bei Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen
Interessante Urteile im Arbeitsrecht
Homeoffice streichen?
Nicht ohne konkreten Präsenzzweck. Zwar begründet eine langjährige Homeoffice-Praxis oder eine interne Richtlinie regelmäßig keinen eigenständigen Anspruch auf mobiles Arbeiten. Der Arbeitgeber darf den Arbeitsort im Rahmen seines Weisungsrechts bestimmen – muss bei einer erheblichen Einschränkung von Homeoffice aber die Interessen angemessen abwägen. Pauschale Hinweise auf bessere Kontrolle, Kommunikationsprobleme oder vermeintliche Führungsschwächen reichen nicht, wenn nicht nachvollziehbar dargelegt wird, weshalb gerade die Präsenz des Mitarbeiters diese Probleme lösen soll. Eine bloß als Sanktion wirkende Rückholung ins Büro ist ermessensfehlerhaft und damit unwirksam (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2026 – 3 Ca 6587/25).