Sorge- und Umgangsrecht

 

Das Sorgerecht beinhaltet die Regelung der Personensorge, der Vermögenssorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.


Vom Sorgerecht zu unterscheiden ist das Umgangsrecht. Hierbei handelt es sich um das Besuchsrecht des Elternteils, mit dem das Kind nicht zusammen lebt. Elternteile, aber auch Großeltern oder sonstige enge Bezugspersonen können das Recht zum Umgang mit dem Kind haben.

 

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