Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht legt Rechtsanwalt Thomas Koch besonderen Wert auf die Beachtung der neuesten Rechtsprechung. Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel durch die aktuelle Rechtsprechung der einzelnen Arbeitsgerichte. 

 

Gleichzeitg ist das Arbeitsrecht das wohl wichtigste Rechtsgebiet des Alltages, denn mehr als 42 Millionen Bürger stehen in einem Beschäftigungsverhältnis. Arbeitsrecht tangiert das Existentielle, denn regelmäßig ist es die Erwerbstätigkeit, die eine Gewähr unserer Lebensgrundlagen bildet! 

 

Sie profitieren einerseits vom aktuellen Informationsstand von Rechtsanwalt Thomas Koch sowie seiner mehr als 20-jährigen Erfahrung in Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber

 

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